Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Laubenganghaus Lancken GbR – Appartementhaus Windland (Stand 01.01.2019)

Die Laubenganghaus Lancken GbR – Appartementhaus Windland – (im Folgenden: Vermieterin) vermietet Ferienwohnungen an Gäste (im Folgenden: Mieter). Anderweitige Reiseleistungen werden nicht erbracht.

Vertragsabschluss
Ferienwohnung

Der Mieter kann der Vermieterin ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mündlich, schriftlich oder in Textform unterbreiten. In diesem Fall kommt ein Mietvertrag durch eine Annahmeerklärung der Vermieterin in Form einer Reservierungsbestätigung zustande. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zugegangene Reservierungsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und der Vermieterin etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Sofern die Vermieterin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitete, hält sie sich 10 Tage lang an dieses Angebot gebunden. Der Mieter kann das Angebot der Vermieterin innerhalb einer Frist von 10 Tagen annehmen.

Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis enthält sämtliche Nebenkosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist aus den aktuellen Preislisten, dem Angebot der Vermieterin sowie der Reservierungsbestätigung der Vermieterin ersichtlich. Nicht enthalten im Mietpreis ist die örtliche Fremdenverkehrsabgabe an die Gemeinde Dranske. Der Mieter ist verpflichtet, die Fremdenverkehrsabgabe zusätzlich an die Vermieterin zur Weiterleitung an die Gemeinde Dranske zu bezahlen.

Nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restmiete ist 3 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist während des Aufenthaltes zu entrichten.

Die Vermieterin ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Mietpreises vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt hat schriftlich oder in Textform gegenüber dem Mieter zu erfolgen.

Rücktritt des Mieters
vom Mietvertrag

Ein Rücktrittsrecht des Mieters wird nicht vereinbart. Dem Mieter ist deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu empfehlen. Die Vermieterin selbst bietet eine derartige Versicherung nicht an und vermittelt eine derartige Versicherung auch nicht. Der Mieter trägt deshalb ggf. selbst Sorge für den Abschluss einer derartigen Versicherung.

Sofern der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, hat der Mieter den Mietpreis anteilig wie folgt zu bezahlen:

• Bei Nichterscheinen / fehlender Inanspruchnahme der Mietwohnung sowie Rücktrittserklärung vom Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn
90 % des Gesamtmietpreises

• Rücktritt innerhalb von 8 bis 21 Tagen vor Mietbeginn
70 % des Gesamtmietpreises

• Rücktritt innerhalb von 22 Tagen bis 42 Tagen vor Mietbeginn
50 % des Gesamtmietpreises

• Bei Rücktritt innerhalb von mehr als 42 Tagen vor Mietbeginn
20 % des Gesamtmietpreises

Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis dafür zu führen, dass der Vermieterin kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Vermieterin rechnet etwaige Einnahmen aufgrund einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung auf den Schadenersatzanspruch gegen den Mieter an.

An- / Abreisezeiten

Die Übergabe der Ferienwohnung am Anreisetag ist in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr möglich. Am Abreisetag steht dem Mieter die Ferienwohnung bis 9.30 Uhr zur Verfügung.

Anderweitige Zeiten können schriftlich oder in Textform vereinbart werden.

Haftung der Vermieterin

Soweit dem Mieter ein Parkplatz / Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag bezüglich des dort abgestellten Fahrzeuges zustande.

Ansprüche des Mieters gegenüber der Vermieterin auf Schadenersatz (auch Schmerzensgeld) sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen.

Aufrechnungsverbot

Gegen Ansprüche der Vermieterin kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dies gilt ebenso für die Zurückbehaltung des Mieters von Zahlungen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung evtl. Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen downloaden und ausdrucken.

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