Laubenganghaus Lancken GbR – Appartementhaus Windland (Stand 01.01.2019)
Die Laubenganghaus Lancken GbR – Appartementhaus Windland – (im Folgenden: Vermieterin) vermietet Ferienwohnungen an Gäste (im Folgenden: Mieter). Anderweitige Reiseleistungen werden nicht erbracht.
Nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restmiete ist 3 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist während des Aufenthaltes zu entrichten.
Die Vermieterin ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Mietpreises vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt hat schriftlich oder in Textform gegenüber dem Mieter zu erfolgen.
Sofern der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, hat der Mieter den Mietpreis anteilig wie folgt zu bezahlen:
• Bei Nichterscheinen / fehlender Inanspruchnahme der Mietwohnung sowie Rücktrittserklärung vom Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn
90 % des Gesamtmietpreises
• Rücktritt innerhalb von 8 bis 21 Tagen vor Mietbeginn
70 % des Gesamtmietpreises
• Rücktritt innerhalb von 22 Tagen bis 42 Tagen vor Mietbeginn
50 % des Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt innerhalb von mehr als 42 Tagen vor Mietbeginn
20 % des Gesamtmietpreises
Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis dafür zu führen, dass der Vermieterin kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Vermieterin rechnet etwaige Einnahmen aufgrund einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung auf den Schadenersatzanspruch gegen den Mieter an.
Anderweitige Zeiten können schriftlich oder in Textform vereinbart werden.
Ansprüche des Mieters gegenüber der Vermieterin auf Schadenersatz (auch Schmerzensgeld) sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin beruhen.
Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen downloaden und ausdrucken.